35 Std. Weiterbildungspflicht für alle Trucker und Busfahrer

 

 

Seit dem 10.09.2009 besteht für alle LKW-Fahrer, die im Güterverkehr tätig sind, die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Der Umfang der Weiterbildung beträgt 35 Stunden a 60 Minuten innerhalb von 5 Jahren.

Sie können die vorgeschriebenen 5 Module  entweder einzeln oder als Crash-Kurs innerhalb 4 Tagen buchen. Die Weiterbildung soll die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr und die Wirtschaftlichkeit der Fahrweise erhöhen.

Wer als Unternehmer Fahrten ohne die entsprechende Qualifikation anordnet oder zulässt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 Euro rechnen. Fahrern, die ohne die nötige Qualifikation unterwegs sind, droht ein Bußgeld bis zu 5000 Euro!